Mandanten mit und ohne Rechtsschutz
Ich berate Mandanten mit und ohne Rechtsschutzversicherung.
Zweck der Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit, auch dann Ihre Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen, ohne für die entstandenen Kosten aufkommen zu müssen.
Dafür muss jedoch die entsprechende Versicherung bereits im Zeitpunkt des Schadensfalles abgeschlossen gewesen sein und eine allfällige Wartefrist muss abgelaufen sein. Weiters muss der Schadensfall vom Versicherungsschutz umfasst sein, das bedeutet, dass Sie den entsprechenden Baustein (zB Erbrecht, Familienrecht, Grundstückseigentum) versichert haben müssen.
Für die Abrechnung von einfachen Rechtsberatungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung müssen Sie den entsprechenden Baustein „Beratungs-Rechtsschutz“ inkludiert haben, damit ich diese mit Ihrer Rechtschutzversicherung abrechnen kann.
Deckungsanfrage
Wenn Sie mir Ihre Polizzennummer und Ihre Versicherungsanstalt bekannt geben, kann ich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine sogenannte Deckungsanfrage stellen – gerne auch schon vor meinem ersten Einschreiten. Sollten Sie jedoch nicht über den Baustein „Beratungs-Rechtsschutz“ verfügen, wird Ihnen jedoch im Falle einer Ablehnung durch die Rechtsschutzversicherung die erteilte Rechtsberatung in Rechnung gestellt.
Kooperationsanwalt
Ich arbeite mit mehreren Rechtsschutzversicherungen zusammen. Vor einer allfälligen Beauftragung ersuche ich Sie jedoch um Rückfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob Sie freie Anwaltswahl haben.
Zudem bin ich ständige Kooperationsanwältin der Helvetia Versicherung AG und der Donau Versicherung AG.